E-Mail Verschlüsselung

Neues Portalmail-Verfahren vereinfacht die Entschlüsselung der verschlüsselten E-Mail Kommunikation mit der Kanzlei ab März 2019.

Das neue Verfahren wird immer dann angewendet, wenn vom externen E-Mail Empfänger kein öffentliches Verschlüsselungszertifikat bekannt ist.

Damit Sie als Empfänger diese E-Mails entschlüsseln können, registrieren Sie sich bitte in unserem Entschlüsselungs-Portal durch Öffnen des mitgesendeten Mail-Anhangs secure-email.html. Hier können Sie Ihr Kennwort selbst vergeben.
Dem Absender aus unserer Kanzlei können Sie auf die entschlüsselte E-Mail ebenfalls verschlüsselt antworten, indem Sie einfach auf die Schaltfläche „Sicher antworten" klicken.

Bei Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Detaillierte Informationen zur E-Mail Verschlüsselung erhalten Sie auf unserer Webseite unter dem Register "Kontakt".

Für einen schnellen Einstieg steht Ihnen unser Service-Video zur Verfügung. (Dauer: 2 min)