Die Kasse muss stimmen

Ab 1. Januar 2018 kann die Finanzverwaltung im Rahmen der Kassen-Nachschau die ordnungsgemäße Kassenführung vor Ort prüfen.

Ab 1. Januar 2018 kann die Finanzverwaltung im Rahmen der Kassen-Nachschau die ordnungsgemäße Kassenführung vor Ort prüfen.

Ohne vorherige Ankündigung können die Finanzbeamten zu den üblichen Geschäftszeiten Ihre Geschäftsräume betreten, um die Ordnungsmäßigkeit der Kassenaufzeichnungen sowie des eingesetzten Kassensystems zu prüfen. Die Prüfer dürfen beobachten und Testkäufe tätigen. Wenn sich der Prüfer mit Dienstausweis und Prüfungsauftrag ausgewiesen hat, müssen auf Verlangen Aufzeichnungen und sonstige Unterlagen der Kassenführung vorgelegt werden. Sollte die Kassen-Nachschau eine nicht ordnungsgemäße Kassenführung aufdecken, kann der Prüfer ohne Prüfungsanordnung zu einer Außenprüfung übergehen.

Bei Bedarf unterstützen wir Sie rund um das Thema Kassen-Nachschau und ordnungsgemäßer Kassenführung, damit Sie gut vorbereitet sind.

Nehmen Sie jetzt Kontakt mit uns auf.

Unter diesem Link finden Sie unser Service-Video zur Kassennachschau.

 

 

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