WICHTIG
Wir haben unsere Coronaseite für Sie vollständig überarbeitet und erweitert!
Diese Seite wird nicht mehr weiter gepflegt.
Alle Informationen finden Sie nun unter www.kanzlei-wild.de/corona
WICHTIG
UPDATE:
- Informatioen Kurzarbeit aktualisiert (19.03.)
- Download Mandanteninfo-Kurzarbeit ergänzt (21.03.)
- Informationen für Selbständige aktualisiert (21.03.)
- Musterformular für mögliche Ausgangssperre (21.03.)
- Download Mandanteninfo-Corona ergänzt (23.03.)
- Verweise auf Mitarbeitervereinbarung Kurzarbeit ergänzt (25.03.)
- Informationen für Selbständige aktualisiert (25.03.)
- Informationen für steuerliche Erleichterungen aktualisiert (25.03.)
- Sonder-Öffnungszeiten ergänzt (25.03.)
- Informationen zu Soforthilfen aktualisiert (26.03.)
- Informationen zur Kassenführung ergänzt (31.03.)
- Downloads um neue Mandanteninformation-Corona Version 2 ergänzt (15.04.)
- Neuer Mandantenbrief mit steuerlichen Informationen zu Corona ergänzt (22.04.)
- vollständig überarbeitete Coronaseiten veröffentlicht (11.06.)
Aktuell erreichen uns vor allem Anfragen zu drei Themen.
- Welche Branche darf noch wie lange offen haben?
Die Antwort auf diese Frage ändert sich aktuell täglich. Aktuelle Informationen hierzu finden Sie derzeit auf der Webseite der Baden-Württembergischen Landesregierung.
Sollten Sie unsicher sein, ob Sie schließen müssen, oder nicht sicher sein was Ihnen als Inhaber nach der Schließung noch erlaubt ist, stehen Ihnen unsere Experten der Braun, Schmidt & Wild Rechtsanwalts GmbH gerne zur Verfügung.
Sollte Ihr Betrieb von einer Ausgangsbeschränkung betroffen sein, ist es erforderlich, Ihren Mitarbeitern eine Arbeitgeberbescheinigung auszustellen, sodass diese zur Arbeit kommen können. Einen Mustervordruck zum Download und weitere Infos hierzu finden Sie auf der Webseite der IHK Bayreuth (auch für Baden-Württemberg verwendbar):
https://www.bayreuth.ihk.de/hauptnavigation/service/coronavirus/arbeitgeberbescheinigung-4739920
Selbständige sollten im Fall einer Ausgangsbeschränkung eine Kopie Ihrer Gewerbeanmeldung oder einen alternativen Nachweis Ihrer Tätigkeit mit sich führen.
Insoweit Sie als bargeldintensiver Betrieb von den auswirkungen der Corona-Krise betrioffen sind, empfehlen wir Ihnen dies auch bei Ihrer Kassenführung zu beachten und entsprechend zu dokumentieren. Weitere Informationen finden Sie auch auf der Webseite des Zentralverbands des Handwerks:
https://www.zdh.de/fachbereiche/steuern-und-finanzen/kassenfuehrung/besondere-praxistipps-fuer-die-kassenfuehrung-zu-zeiten-der-corona-pandemie/
- Wie ist bei Verdachtsfällen und bestätigten Fällen in der Belegschaft umzugehen?
Bei Verdachts- oder tatsächlichen Erkrankungsfällen ist schnelles Handeln gefragt. Aber bereits vorab können Lösungen und Vereinbarungen gefunden werden, um für den Fall einer Erkrankung in der Belegschaft bestmöglichst gewappnet zu sein.
Grundsätzlich empfehlen wir mit Ihren Mitarbeitern einvernehmliche Lösungen zu finden. Unsere Experten können Ihnen bei der Ausarbeitung eines Notfallplans jederzeit behilflich sein.
Um den Betrieb auch bei Grenzgängern aufrecht zu halten, benötigen Ihre Mitarbeiter für den Grenzübertritt aktuell eine sogenannte Grenzübertrittsbescheinigung. Diese Bescheinigung ist von Ihnen auszustellen und von Ihrer Sitzgemeinde zu genehmigen.
Den Vordruck erhalten Sie über folgenden Link:
https://rp.baden-wuerttemberg.de/rpf/Documents/Grenz%C3%BCbertrittsbescheinigung-Baden-W%C3%BCrttemberg.pdf
- Wie erhalte ich finanzielle Unterstützung, um diese Krise zu überstehen?
Eine Übersicht über die wichtigsten Themen finden Sie in unserer Sonder-Mandanteninformation Corona im Download-Bereich.
Wichtigstes Instrument ist aktuell das Kurzarbeitergeld (KUG), welches schnell und unbürokratisch bei der Bundesagentur für Arbeit beantragt werden kann.
Alle Informationen hierzu finden Sie auch in unserer Mandanteninformation Kurzarbeit in unserem Download-Bereich.
Die Anzeige hierzu finden Sie unter folgendem Link:
https://www.arbeitsagentur.de/datei/anzeige-kug101_ba013134.pdf
Den Antrag hierzu finden Sie unter folgendem Link:
https://www.arbeitsagentur.de/datei/antrag-kug107_ba015344.pdf
Weitere Informationen der Bundesagentur erhalten Sie hier:
https://www.arbeitsagentur.de/news/kurzarbeit-wegen-corona-virus
https://www.arbeitsagentur.de/unternehmen/finanziell/kurzarbeitergeld-uebersicht-kurzarbeitergeldformen
Informationen zu Vereinbarungen mit den Mitarbeitern zur Kurzarbeit sowie allgemeine Muster finden Sie beispielsweise auf den Webseiten der Bundesagentur für Arbeit sowie in den FAQ der DEHOGA. Bitte beachten Sie, das wir diese Formulare nicht rechtlich beurteilen können. Für Fragen stehen Ihnen unsere Experten der Braun, Schmidt & Wild Rechtsanwalts GmbH gerne zur Verfügung.
Bitte informieren Sie uns, sofern wir in der Lohnabrechnung Kurzarbeitergeld berücksichtigen sollen. Unsere Lohnspezialisten stehen Ihnen auch bei Fragen und bei der Beantragung kompetent zur Seite.
Zudem will die Bundesregierung finanzielle Unterstützung in Form von Krediten und Bürgschaften leisten. Wir sind hierzu im engen Austausch mit den Banken und stehen Ihnen bei Fragen zur Verfügung.
Weitere Informationen erhalten Sie auch über folgende Links:
https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Standardartikel/Themen/Schlaglichter/Corona-Schutzschild/2020-03-13-Milliarden-Schutzschild-fuer-Deutschland.html
https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Standardartikel/Themen/Schlaglichter/Corona-Schutzschild/2020-03-18-Corona-Hilfsprogramme-fuer-alle.html
https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/FAQ/2020-03-13-Corona-FAQ.html
Insbesondere für Selbstständige sind reine Liquiditätshilfen meist nicht ausreichend. Vielmehr benötigen diese Berufsgruppen echte Zuschüsse bzw. Schadensersatz. Entsprechende Hilfsprogramme sind sowohl vom Bund als auch von den Ländern nun aufgelegt worden. In Bayern können Soforthilfen bereits seit der KW 12 beantragt werden. In Baden-Württemberg ist es seit dem 26.03. möglich sein, für Selbstständige (und kleine Unternehmen) Anträge auf Zuschüsse aus einem Härtefall-Fond zu beantragen (bis zu 30T€). Im Detail sind in Baden-Württemberg folgende Maßnahmen beschlossen worden:
- Einzelselbständige und Unternehmen bis fünf Beschäftigte können 9.000 Euro Zuschuss bekommen.
- Unternehmen bis zehn Beschäftigte können bis zu 15.000 Euro Zuschuss bekommen.
- Unternehmen bis 50 Beschäftigte können bis zu 30.000 Zuschuss bekommen.
- Auch viele Mieter haben wegen dem Corona-Virus finanzielle Probleme. Wenn das Gebäude dem Land gehört, können sie auf Antrag ihre Miete später zahlen.
Weitere Informationen und den elektronischen Antrag finden Sie auch unter folgendem Link:
https://wm.baden-wuerttemberg.de/de/service/foerderprogramme-und-aufrufe/liste-foerderprogramme/soforthilfe-corona/
Wir beobachten die Entwicklung weiterhin aufmerksam und unterstützen Sie bei der Antragsstellung selbstverständlich gerne.
Antrag auf Corona-Soforthilfe für Selbständige in Bayern:
https://www.stmwi.bayern.de/soforthilfe-corona/
Eine Möglichkeit ist zudem der Staatshaftungsanspruch nach § 56 Infektionsschutzgesetz für Betriebe, die auf staatliche Anordnung hin geschlossen worden sind.
Auch hierzu beraten Sie unsere Experten der Braun, Schmidt & Wild Rechtsanwalts GmbH gerne.
Aus steuerlicher Sicht besteht aktuell die Möglichkeit, die vierteljährlichen Steuervorauszahlungen für die Einkommensteuer, Körperschaftsteuer und Gewerbesteuer (unter Umständen auch rückwirkend auf das 1. Quartal 2020) auf Antrag herabzusetzen.
Darüber hinaus können auf Antrag aktuell fällige Steuerzahlungen gestundet werden. Säumniszuschläge sollen bis Ende 2020 hierbei ausgesetzt werden. Auch die Umsatzsteuervoranmeldung kann auf Antrag gestundet werden.
In Baden-Württemberg kann unter Umständen zudem bei Soll-Versteuerern bereits gezahlte USt für noch längerfristig ausstehende Rechnungen zurückgeholt werden.
Aktuell sind weitere Maßnahmen wie Steuersenkungen und allgemeine Zahlungsaussetzungen geplant, jedoch bisher noch nicht beschlossen.
Informationen veröffentlicht das BMF unter folgendem Link:
https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Standardartikel/Themen/Schlaglichter/Corona-Schutzschild/2020-03-19-steuerliche-Massnahmen.html
Bitte sprechen Sie uns bei Bedarf an, wir beraten Sie gerne und leiten auch kurzfristig für Sie alles Erforderliche in die Wege.
Weitere Informationen finden Sie in unserem Mandantenbrief Mai 2020 in unserem Downloadbereich.
Wir versichern Ihnen, dass wir die erforderlichen Maßnahmen ergriffen haben, um unsere Kolleginnen und Kollegen zu schützen, die Infektionsgefahr zu reduzieren und die termingerechte Erbringung unserer Dienstleistungen ohne größere Einschränkungen fortsetzen zu können.
Aktuell sind dies insbesondere:
Mandantentermine haben wir auf ein absolutes Minimum reduziert und sollten nur noch in dringenden Fällen persönlich wahrgenommen werden, stattdessen arbeiten wir bevorzugt mit Telefon- und Videokonferenzsystemen. (Zur Videokonferenz geht es hier)
Unsere moderne IT-Infrastruktur erlaubt unseren Mitarbeitern das flexible Arbeiten, u.a. auch im Home-Office.
Uns stehen mit unserer hauseigenen Secure-Cloud und Unternehmen online moderne Lösungen zur Verfügung, um auch langfristig den Datenaustausch mit Ihnen verlässlich aufrecht erhalten zu können. Unsere Sachbearbeiter werden hierzu auf Sie zukommen. Sie können uns aber auch gerne darauf ansprechen. (Weitere Infos in unseren Online-Welten)
An unserem Standort sind die Mitarbeiter angewiesen worden, die empfohlenen Sicherheitsabstände einzuhalten. Zudem wurden weitere Maßnahmen eingeleitet, um eine kontinuierliche Desinfizierung gewährleisten zu können.
Zudem halten wir einen detaillierten Notfallplan vor, welchen wir laufend an die sich ändernde Situation anpassen um jederzeit, selbst im Fall einer Standortschließung, unsere Arbeitsfähigkeit aufrecht erhalten zu können.
Für sich hieraus ergebende Einschränkungen und eventuelle zeitliche Verzögerungen bei der Bearbeitung bitten wir Sie um Verständnis.
Wir vertrauen darauf, dass wir mit diesen Maßnahmen einen wertvollen Beitrag zur Bewältigung dieser schwierigen Situation leisten und wünschen Ihnen und uns allen viel Kraft, Ausdauer und Gesundheit in der Bewältigung der anstehenden Herausforderungen.
Weitere Links zum Thema Corona finden Sie auch in unserem Mandantenbereich unter Links.
Sie erreichen uns unter 07222/7717-0 und unter info@~@kanzlei-wild.de
Bitte beachten Sie auch unsere geänderten/verlängerten Öffnungszeiten!
Bitte melden Sie sich zeitnah, sofern Sie Unterstützung benötigen. Wir stehen Ihnen gerne zur Verfügung.